Rußfilterpflicht für Kaminöfen?

Informationen zur geplanten Novelle der Bundesimmissionsschutz-Verordnung

 

In der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelt. Hierzu zählen Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viel Schadstoffe entweichen dürfen. Geregelt ist in der Verordnung daher unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss.

Die 1. BImSchV bedarf jedoch dringend der Überarbeitung.

Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Informtionen zur Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung geben.

Ab wann gelten neue Feinstaub-Richtlinien für Kaminöfen?
Die geplante Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) - Kleinfeuerungsanlagenverordnung ist derzeit noch im Entwurfsstadium. Sie muss erst von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und wird voraussichtlich nicht vor Mitte 2008 in Kraft treten.

Welche Folgen hat die geplante Verordnung für Besitzer von Kaminöfen?
Besitzer von Kaminöfen müssen nachweisen, dass die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Nur Feuerstätten, welche die zukünftigen Grenzwerte nicht erfüllen, müssen innerhalb einer bestimmten Frist mit einem Staubfilter nachgerüstet werden.

Wie kann ich diesen Nachweis erbringen?
Der Nachweis soll entweder über eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Abluftmessung durch den Schornsteinfeger erfolgen.

Bis wann muss ich die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen bzw. nachrüsten?
Es sind lange Übergangsfristen vorgesehen: Besitzer von Feuerstätten, die nach 1995 geprüft wurden bzw. noch geprüft werden und die Grenzwerte nicht einhalten, haben bis Ende 2024 Zeit zur Nachrüstung. Das bedeutet, dass Sie auch Öfen, welche die kommende Norm nicht erfüllen, bis zum Jahr 2024 betreiben können, ohne zusätzliche Filter einbauen zu müssen.

Wie teuer werden Nachrüstfilter sein?
Das Bundesumweltministerium schätzt derzeit die Kosten auf ca. 200,- € bis 500,- €. Denn bislang sind diese speziellen Rußfilter nur in kleinen Stückzahlen verfügbar. Es ist aber davon auszugehen, dass in Zukunft preiswerte Nachrüstfilter erhältlich sein werden.


Hinweis: Diese Erläuterung bezieht sich auf Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen. Unsere Angaben geben den derzeitigen Wissenstand wieder. Regionale und örtliche Auflagen sind dabei nicht berücksichtigt. Dazu können Bezirksschonsteinfegermeister oder Bauämter Auskunft geben.


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